Gericht: “Junge Welt” darf in Verfassungsschutz-Berichten erwähnt werden.

Antrag abgewiesen: Das Bundes­innen­ministerium darf die "Junge Welt" in Verfassungs­schutz-Berichten weiter als kommunistisch ausgerichtete Tages­zeitung erwähnen, entscheidet das Verwaltungs­gericht Berlin. Die Herausgeber wollten die Behörde per Eilantrag dazu bringen, die Einträge bis zur Entscheidung über eine entsprechende Klage zu unterlassen. Die Zeitung klagt gegen ihre Nennung im Verfassungsschutz-Bericht seit 1998.
taz.de, turi2.de (Background)