Antrag abgewiesen: Das Bundesinnenministerium darf die "Junge Welt" in Verfassungsschutz-Berichten weiter als kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung erwähnen, entscheidet das Verwaltungsgericht Berlin. Die Herausgeber wollten die Behörde per Eilantrag dazu bringen, die Einträge bis zur Entscheidung über eine entsprechende Klage zu unterlassen. Die Zeitung klagt gegen ihre Nennung im Verfassungsschutz-Bericht seit 1998.
taz.de, turi2.de (Background)