Zum Antworten verpflichtet: Der Landkreis Sonneberg in Thüringen muss 15 Fragen des "Spiegel" zur Arbeit von AfD-Landrat Robert Sesselmann "vollumfänglich und wahrheitsgemäß in schriftlicher Form" beantworten, entscheidet das Verwaltungsgericht Meiningen. Das Magazin wollte u.a. wissen, wie viele Beschäftigte das Landratsamt seit Sesselmanns Amtsantritt verlassen haben. Die Behörde habe die Fragen "ausweichend, unvollständig" oder "gar nicht" beantwortet. Das Gericht verweist auf das Thüringer Pressegesetz, wonach Behörden zur Auskunft gegenüber Medien verpflichtet sind. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
spiegel.de via medien.epd.de (€)