Gericht: Landratsamt Sonneberg muss Fragen vom “Spiegel” zu AfD-Landrats Sesselmann beantworten.

Zum Antworten verpflichtet: Der Landkreis Sonneberg in Thüringen muss 15 Fragen des "Spiegel" zur Arbeit von AfD-Landrat Robert Sesselmann "voll­umfänglich und wahr­heits­gemäß in schriftlicher Form" beantworten, entscheidet das Verwaltungs­gericht Meiningen. Das Magazin wollte u.a. wissen, wie viele Beschäftigte das Land­rats­amt seit Sesselmanns Amts­antritt verlassen haben. Die Behörde habe die Fragen "ausweichend, unvollständig" oder "gar nicht" beantwortet. Das Gericht verweist auf das Thüringer Presse­gesetz, wonach Behörden zur Auskunft gegen­über Medien verpflichtet sind. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.
spiegel.de via medien.epd.de (€)