Gericht: “Nius” muss irreführende Überschrift nicht ändern.

Irreführung rechtens: Das Krawall-Portal "Nius" um Julian Reichelt erzielt einen juristischen Sieg gegen die Anti­diskriminierungs­stelle des Bundes. Die wollte Teile eines Beitrags über eine trans Frau in einem Fitness-Studio für Frauen verbieten lassen. Doch obwohl Text und Überschrift "skandalisierend und auf den ersten Blick irreführend" seien, müsse "Nius" den Beitrag nicht ändern, entscheidet das Kammergericht Berlin.
t-online.de