Gericht: P7S1 darf ÖRR-Mediatheken nicht einbetten.


Wie man sich bettet: Das Landgericht München I untersagt Joyn die Einbettung von Mediatheken von ARD und ZDF ohne Einwilligung der Sender. Damit gibt das Gericht den ÖRR-Sendern recht, die gegen die Praxis geklagt hatten. Der P7S1-Streamer hatte argumentiert, dass die Einbettung einer Verlinkung entspreche und daher unbedenklich sei. Das Gericht hält allerdings eine Einwilligung der Rechteinhaber für notwendig. P7S1 hatte das Embedding bereits vor Wochen als "Beta-Test" bezeichnet und beendet.
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