Gericht: Produzenten müssen für TV-Tänzer keine KSK-Abgaben zahlen.

Profi-Tänzer in TV-Tanzshows sind keine Künstler, sondern Sportler, sagt das Bundessozialgericht. Folglich müssen für sie auch keine Abgaben an die Künstlersozialkasse gezahlt werden. Die Richter teilen damit die Auffassung von ITV Studios Germany, der Produktionsfirma der RTL-Tanzshow "Let's Dance". Die KSK wollte für die Jahre 2006 und 2007 rund 22.000 Euro an Sozialabgaben für die Tänzer haben.
abendblatt.de

Schreibe einen Kommentar