Gericht prüft Wiederaufnahme im Dieselskandal-Prozess gegen früheren VW-Chef Martin Winterkorn.

Zweitprüfung: Ex-VW-Chef Martin Winterkorn muss im Dieselskandal womöglich doch vor Gericht. Das Landgericht Braunschweig muss erneut über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens wegen Marktmanipulation entscheiden, hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mitgeteilt und damit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Einstellung des Verfahrens stattgegeben. Das Landgericht hatte Anfang 2021 das Verfahren eingestellt, weil den früheren Vorstandschef von Volkswagen in einem anderen Dieselskandal-Verfahren eine erheblich höhere Strafe gedroht habe. Der Gesundheitszustand von Martin Winterkorn machte die Erwartungen allerdings zunichte.
handelsblatt.com, ndr.de