Radio Dreyeckland: Die Razzia in der Redaktion des Freiburger Senders sowie den Wohnungen zweier Mitarbeitern im Januar war rechtswidrig, entscheidet das Landgericht Karlsruhe. Die Durchsuchung habe mehrere Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit verletzt, teilt die Gesellschaft für Freiheitsrechte mit, die zusammen mit Radio Dreyeckland geklagt hatte. Anlass der Razzia war ein Online-Artikel, in dem Redakteur Fabian Kienert auf einen Archiv-Beitrag der verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia verlinkt hatte. Ein Strafverfahren gegen Kienert selbst läuft weiter.
netzpolitik.org, freiheitsrechte.org