Ruhegeld-Revival: Der frühere RBB-Betriebsdirektor Christoph Augenstein klagt vor dem Arbeitsgericht Berlin erfolgreich gegen seine außerordentliche Kündigung im Februar 2023. Der Sender muss ihm bis zu seiner Rente im Jahr 2030 monatlich 8.900 Euro Ruhegeld zahlen. Der RBB hatte die Kündigung von Augenstein u.a. damit begründet, dass er in der Schlesinger-Zeit eine Zulage für den ARD-Vorsitz vorzeitig in Anspruch nahm sowie Kostensteigerungen für den RBB-Neubau verheimlicht habe. Das Gericht erkannte diese Gründe nicht an.
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