Gericht: RBB muss gekündigtem Betriebs­­direktor Christoph Augenstein Ruhegeld zahlen.

Ruhegeld-Revival: Der frühere RBB-Betriebs­­­direktor Christoph Augenstein klagt vor dem Arbeits­gericht Berlin erfolgreich gegen seine außer­ordentliche Kündigung im Februar 2023. Der Sender muss ihm bis zu seiner Rente im Jahr 2030 monatlich 8.900 Euro Ruhegeld zahlen. Der RBB hatte die Kündigung von Augenstein u.a. damit begründet, dass er in der Schlesinger-Zeit eine Zulage für den ARD-Vorsitz vorzeitig in Anspruch nahm sowie Kosten­steigerungen für den RBB-Neubau verheimlicht habe. Das Gericht erkannte diese Gründe nicht an.
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