Tagesspiegel kann Auskünfte über Hintergrundgespräche von Angela Merkel mit Journalisten nicht im Eilverfahren erzwingen, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Es handle sich um eine "seit langem eingeführte Einrichtung", daher seien Recherchen dazu nicht eilbedürftig. "Tagesspiegel"-Redakteur Jost Müller-Neuhof will u.a. wissen, zu welchen Themen das Bundeskanzleramt welche Teilnehmer geladen hat. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hatte das Kanzleramt Beschwerde eingelegt.
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