Gericht gesteht YouTuber Presseprivilegien zu.

Das bisschen Presse: Das Verwaltungs­gericht Minden weicht nach der Klage eines YouTubers den Presse­begriff auf. Laut Gericht reicht ein YouTube-Kanal für eine Presse­tätigkeit aus, unabhängig von der Reich­weite. Auch ein journalistisches Mindest­niveau sei nicht notwendig, lediglich eine "gewisse Strukturierung der Informations­weitergabe". Der Berliner Presse­rechtler Malte Nieschalk kritisiert in der "FAZ", dass das Gericht nicht geprüft habe, ob sich der Youtuber auf das daten­schutz­rechtliche Medien­privileg berufen kann.
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