Das bisschen Presse: Das Verwaltungsgericht Minden weicht nach der Klage eines YouTubers den Pressebegriff auf. Laut Gericht reicht ein YouTube-Kanal für eine Pressetätigkeit aus, unabhängig von der Reichweite. Auch ein journalistisches Mindestniveau sei nicht notwendig, lediglich eine "gewisse Strukturierung der Informationsweitergabe". Der Berliner Presserechtler Malte Nieschalk kritisiert in der "FAZ", dass das Gericht nicht geprüft habe, ob sich der Youtuber auf das datenschutzrechtliche Medienprivileg berufen kann.
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