Gericht: Übernahme der “Berliner Runde” durch Bild TV war “unverhältnismäßig”.

Klau-TV: Die ungenehmigte Übernahme der "Berliner Runde" von ARD und ZDF am Wahlabend durch Bild TV war "unverhältnismäßig", entscheidet das Landgericht Köln. Der Springer-Sender darf das Material nicht weiter nutzen. Die Übernahme eines kürzeren Interview-Ausschnitts war nach Ansicht des Gerichts dagegen zulässig. Springer hatte mit der "überragenden Bedeutung" des Ereignisses argumentiert.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)