Presserecht: Überschriften haben in der Regel keinen eigenständigen Aussagegehalt, entscheidet das Oberlandesgericht Hamburg. Sie müssen im Kontext des betreffenden Artikels beurteilt werden. Ausnahmen seien allerdings bei Schlagzeilen auf einer Titelseite denkbar, sowie für Überschriften, die dem Textinhalt widersprechen.
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