Gericht untersagt Antisemitismus-Beauftragtem mehrere kritische Aussagen über “Achse des Guten”.


Anzeigen-Tabula-rasa: Das Verwaltungs­gericht Stuttgart untersagt dem baden-württem­bergischen Antisemitismus-Beauftragten Michael Blume einige kritische Äußerungen über den rechts­konservativen Blog "Achse des Guten" von Publizist Henryk M. Broder. Blume hatte im Juni bei Twitter dem Auto­bauer Audi dafür gedankt, keine Anzeigen mehr auf dem Blog schalten zu wollen. Der Satz "Die Finanzierung von Verschwörungs­mythen durch die Wirtschaft muss dringend ein Ende haben" im Tweet ziele laut Gericht darauf ab, Werbe­kundinnen zu verschrecken, womit Blume "unter spezifischer Inanspruch­nahme der Autorität seines Amts" dem Blog schade. Auch die Aussage "Viele Autoren vertreten rassistische & demokratie­feindliche Positionen" hält das Gericht für rechtswidrig. Gegen den Anzeigen-Medienpartner Taboola hat "Achse des Guten" ebenfalls rechtliche Schritte eingeleitet, da dieser offenbar auf Drängen Audis sämtliche Anzeigen auf der Seite storniert hatte. (Foto: Stefan Puchner / dpa / Picture Alliance)
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