Gericht untersagt dem SC Freiburg die Nutzung seines neuen Stadions zu vielen Anstoßzeiten.

Fußball: Der SC Freiburg darf sein im Bau befindliches neues Stadion aus Lärmschutz-Gründen nach 20 Uhr sowie sonntags zwischen 13 und 15 Uhr nicht nutzen, urteilt das Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nach Klage mehrere Anwohner. Damit kämen im Stadion viele Spiele der derzeit gültigen Bundesliga-Anstoßzeiten nicht in Frage, darunter die Flutlichtbegegnungen freitags oder samstags. Das Gericht bezeichnet den Beschluss als „unanfechtbar“, allerdings könne das Gericht im hauptsachverfahren noch zu einer anderen Einschätzung kommen.
kicker.de