Gericht verbietet Check24, mit der “Nirgendwo-Günstiger-Garantie” zu werben.

Check24 darf nicht mehr mit seinem Werbeversprechen "Nirgendwo-Günstiger-Garantie" werben, entscheidet das Kölner Landgericht, sie sei irreführend, denn das Vergleichsportal biete nur in rund 80 % der Fälle die günstigsten Tarife an. Damit gewinnt der Kläger Huk-Coburg. Die Handelskammer hält darüber hinaus auch das Tarifnotensystem von Check24, das Versicherungen vergleicht, in der derzeitigen Form für rechtswidrig, weil die Kriterien nicht nachvollziehbar seien. Check24 sagt, das Urteil habe "keine praktischen Auswirkungen", weil das Portal den Slogan nach einem Rechtsstreit 2018 bereits angepasst habe. Check24 und Huk-Coburg führen seit Jahren Prozesse gegeneinander, sie sind starke Konkurrenten bei KFZ-Versicherung.
handelsblatt.com, np-coburg.de