Gericht verbietet Teile von Böhmermann-Gedicht.

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Wiederholung verboten: Jan Böhmermann darf weite Teil seines Schmähgedichts über den türkischen Präsidenten Erdogan vorerst nicht wiederholen. Das Landgericht Hamburg wertet das Gedicht zwar grundsätzlich als Satire und Kunst, erlässt jedoch eine einstweilige Verfügung. Verboten sind demnach Passagen, die rassistische Vorurteile bedienen, eine religiöse Verunglimpfung darstellen und sexuelle Bezüge haben. Diese überschreiten "das vom Antragsteller hinzunehmende Maß", urteilt das Gericht. Aussagen, die sich mit Erdogans Umgang mit Meinungsfreiheit und den Zuständen in der Türkei befassen, bleiben dagegen erlaubt. Dazu gehören Passagen wie "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan der Präsident" sowie "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt".

Erdogan-Anwalt Hubertus von Sprenger zeigt sich "sehr beglückt über die gute Rechtssprechung in Deutschland". Christian Schertz, Medienanwalt von Jan Böhmermann, dagegen hält den Gerichtsbeschluss "in der konkreten Form für falsch" und will weitere Rechtsmittel prüfen. Neben dem Verfahren in Hamburg läuft in Mainz noch ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts, für das die Bundesregierung ihre Ermächtigung erteilt hatte.
spiegel.de, welt.de, sueddeutsche.de

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