Gericht: WDR muss BSW-Kandidaten Fabio De Masi zur ARD-“Wahlarena” einladen.

Darf mitreden: Der WDR muss auch den Europawahl-Spitzen­kandidaten der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht, Fabio De Masi (Foto), zur morgigen ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" einladen, entscheidet das Ober­verwaltungs­gericht NRW in Münster. Das Gericht kippt damit den Beschluss des Verwaltungs­gerichts Köln, das die Nicht-Einladung eines BSW-Kandidaten für rechtens hielt. Der WDR hatte argumentiert, die Sendung konzentriere sich auf die Parteien, die im aktuellen Europa­parlament sind. Außerdem müsse die Zahl der Gäste begrenzt werden. Zwar stünde es dem WDR frei, eine Wahlsendung aus­schließlich oder schwerpunkt­mäßig dem Rückblick auf die vergangene Wahlperiode zu widmen, für das Gericht sei jedoch nicht erkennbar, dass dieser Ansatz tatsächlich im Vordergrund der Sendung stehe. Auch die Begrenzung auf zwingend sieben Gäste sei nicht nachvoll­ziehbar. De Masi schreibt bei X, das Urteil sei ein "Sieg für die Meinungs­vielfalt in der ARD". Der WDR habe der Partei "unfrei­willig die beste Wahl­kampf-PR der jüngeren Parteien­geschichte ermöglicht".
welt.de, ovg.nrw.de, x.com (Reaktion De Masi)

(Foto: Focke Strangmann / dpa / Picture Alliance)