Gericht: Wer auf Sozialhilfe verzichtet, muss Rundfunkbeitrag zahlen.

Müssen zahlen: Wer für Sozial­hilfe berechtigt ist, wird nicht automatisch von der Rundfunk­beitrags­pflicht befreit, entscheidet das Verwaltungs­gericht Koblenz. Ein Rentner hatte geklagt, der wegen seiner finanziellen Situation zwar Sozial­hilfe beantragen könnte, dies aber freiwillig unterlässt. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.
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