Müssen zahlen: Wer für Sozialhilfe berechtigt ist, wird nicht automatisch von der Rundfunkbeitragspflicht befreit, entscheidet das Verwaltungsgericht Koblenz. Ein Rentner hatte geklagt, der wegen seiner finanziellen Situation zwar Sozialhilfe beantragen könnte, dies aber freiwillig unterlässt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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