Provinzgericht: WhatsApp-Nutzer machen sich strafbar.

WhatsApp gleicht Handynummern automatisch mit den Telefonbüchern der Nutzer ab, ein Gericht in Bad Hersfeld entscheidet, dass sie sich deshalb mit der Nutzung strafbar machen. Auch dass die Kontaktdaten an das Unternehmen weitergegeben werden, verstößt gegen das deutsche Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Theoretisch müssten sich Nutzer deshalb eine schriftliche Einwilligung ihrer WhatsApp-Kontakte einholen. In der Praxis seien Abmahnungen unter Bekannten zwar unwahrscheinlich, schreibt Rechtsanwalt Christian Solmeke, möglich seien sie aber durch die Rechtssprechung.
focus.de, giga.de

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