Gericht: Großbritannien hätte Journalisten nicht ausspähen dürfen.

Großbritannien hat mit der massenhaften Ausspähung der E-Mails von Journalisten gegen die Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen, urteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Geheimdienst werde nicht "angemessenen und unabhängig" kontrolliert, welche E-Mails er untersucht, sei nicht klar definiert. Zu den 16 Klägern gehörten Enthüllungsjournalisten, die Vereinigung Big Brother Watch und NGOs. Sie klagten, nachdem Edward Snowden 2013 die Spionagepraxis der Geheimdienste in den USA und in Großbritannien aufdeckte.
derstandard.at