Facebook: Eine Großmutter darf Fotos ihres Enkelkindes ohne Zustimmung der Mutter nicht veröffentlichen, entscheidet ein Gericht in den Niederlanden. Die Großmutter besitzt kein Sorgerecht für das Kind. Das Gericht wertet das Hochladen der Enkelbilder als einen Verstoß gegen das Landesdatenschutzrecht sowie gegen die DSGVO.
spiegel.de