Homöopathie-Werbung: Eine Apotheke darf für ein Präparat nicht mit Inhaltsstoffen werben, wenn sie nicht nachweisbar sind, urteilte jüngst das OLG Frankfurt. Hersteller müssten nun ihre Praxis überdenken, selbst hochverdünnte Homöopathika im Namen zu nennen, schreibt Hinnerk Feldwisch-Drentrup bei Zeit Online. Die Politik sieht akut keinen Handlungsbedarf. In den USA etwas müssen Hersteller homöopathischer Mittel warnen, dass keine wissenschaftlichen Studien die Wirksamkeit belegen.
zeit.de (Paid)