Gerichturteil könnte Homöopathie-Werbung einschränken.

Homöopathie-Werbung: Eine Apotheke darf für ein Präparat nicht mit Inhaltsstoffen werben, wenn sie nicht nachweisbar sind, urteilte jüngst das OLG Frankfurt. Hersteller müssten nun ihre Praxis überdenken, selbst hochverdünnte Homöopathika im Namen zu nennen, schreibt Hinnerk Feldwisch-Drentrup bei Zeit Online. Die Politik sieht akut keinen Handlungs­bedarf. In den USA etwas müssen Hersteller homöopathischer Mittel warnen, dass keine wissen­schaftlichen Studien die Wirksamkeit belegen.
zeit.de (Paid)