Gesetzentwurf: Produktnennung ohne Gegenleistung ist keine Werbung.

Influencer-Marketing: Das Verbraucher­schutz­ministerium hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der regeln soll, wie Influencer*innen Beiträge kennzeichnen müssen, in denen sie Produkte taggen oder besprechen. Demnach müssen Posts nicht als Werbung markiert werden, wenn "kein unmittelbarer Zusammen­hang zur Absatz­förderung besteht", die Ersteller*innen also kein Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung bekommen.
wuv.de, horizont.net (Paid), bmjv.de (Gesetzentwurf)