Google darf Bücher online durchsuchbar machen, bestätigte ein US-Berufungsgericht. Der Dienst Google Books, der seit 2004 Bücher digitalisiert, sei eine "angemessene Verwendung". Damit unterliegen amerikanische Autoren- und Verlegerverbände nach 2013 erneut. Die Kläger befürchten Umsatzeinbußen und wollen vors Oberste Gericht ziehen.
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