Schlappe für Verleger: Google darf Verlagsinhalte in der News-Suche verkürzt darstellen, auch wenn die Verlage nicht einer unentgeltlichen Nutzung zugestimmt haben. Das Bundeskartellamt findet Googles Verhalten kartellrechtlich nicht bedenklich und wird kein förmliches Verfahren einleiten. Die VG Media, die mehr als 200 Verlage und Privatsender beim Leistungsschutzrecht vertritt, sieht ihre Wahrnehmungsberechtigten diskrimiert und wollte Google über den Weg der Marktmacht-Beschwerde zu fassen bekommen.
Die Kartellwächter erteilen diesem Vorhaben eine deutliche Absage: Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen wie Google könne kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, "bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches Schadenersatzrisiko einzugehen". Google rechtfertigt die verkürzte Darstellung mit dem Risiko, sonst wegen des Leistungsschutzrechtes zahlen zu müssen.
Eine Totalauslistung einzelner Verleger wäre dagegen ein "Verstoß gegen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot", teilt Kartellamts-Präsident Andreas Mundt mit. Google-Sprecher Kay Oberbeck begrüßt die Entscheidung. Google wolle "keine juristischen Auseinandersetzungen mit Verlagen führen", sodnern "viel lieber mit ihnen zusammenarbeiten".
horizont.net, bundeskartellamt.de