Einspruch: Google und Meta legen beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Anfang März hatte das Gericht den Konzernen im Streit über das neue NetzDG teilweise recht gegeben. Offen ist noch, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet sind, auf Antrag betroffener Nutzerinnen ihre Löschentscheidungen zu überdenken.
horizont.net, turi2.de (Background)