Gutachten: Fernsehen via Split-Screen darf gemäß EU-Recht nicht verboten werden.

Mit dem Zweiten sieht man besser: Funktionen wie Bild-in-Bild, bei denen Zuschauer zwei Programme gleichzeitig sehen, dürfen vom Rundfunkstaatsvertrag nicht pauschal verboten werden, urteilt ein Gutachten von Mark D. Cole vom Institut für Europäisches Medienrecht. Die geplanten schärferen Regularien verstoßen zum Teil gegen EU-Recht, argumentieren der Kabelverband Anga, die Digitalvereinigungen Bitkom und eco sowie der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie als Auftraggeber des Gutachtens.

Wenn ein Zuschauer selbst "ausschließlich zum privaten Gebrauch" eine Bildskalierung vornehme oder ein Signal überblende, müsse dies ähnlich wie bei Online-Nutzern auch künftig mit dem TV-Signal erlaubt sein. Trotz Gegenwind wollen die Bundesländer eine neue Fassung des Rundfunkstaatsvertrags bis Jahresende absegnen. Gemäß EU-Vorgabe muss dieser bis spätestens September 2020 national angepasst werden.
heise.de, bitkom.org, bitcom.org (Auszug Gutachten)