“Handelsblatt” gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Im Sinne der Pressefreiheit: Das "Handelsblatt" bekommt vor dem Bundesverfassungsgericht Recht. Die Verlagsgruppe hatte eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil das Landgericht Meiningen den Investigativ-Reportern keine Einsicht in das damals noch nicht rechtskräftige Strafurteil gegen den Thüringer Ex-Minister Christian Köckert gewährt hatte. Das zuständige Oberverwaltungsgericht stützte die Entscheidung mit der Begründung, eine Veröffentlichung könne das laufende Verfahren beeinflussen. Die Karlsruher Richter widersprechen. Für diese Bedenken habe es keine konkreten Anhaltspunkte gegeben.

In dem Vorgehen der Thüringer Justiz sehen die Verfassungsrichter eine Verletzung der Pressefreiheit - ein wegweisendes Urteil. Der CDU-Politiker Köckert stand 2014 vor Gericht, weil er Geld vom Windparkbauer Juwi angenommen und die Genehmigung eines Windparks beeinflusst haben soll.
meedia.de, turi2.de (Background)

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