Alles rechtens: Zwei Staatsrechtler erklären im "Handelsblatt", dass der Streichung der Privilegien von Altkanzler Gerhard Schröder rechtlich nichts im Wege steht. Die Bundeshaushaltsordnung begründe keinen Anspruch auf die Ausstattung, sagt Joachim Wieland, Professor für Öffentliches Recht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Dass Altkanzler eine Amtsausstattung nur erhalten, wenn sie fortwirkende Verpflichtungen aus dem Amt wahrnehmen, lasse sich daher im Haushaltsplan festlegen. "Da der Beschluss auf alle Altkanzler angewandt werden wird, ist auch der verfassungsrechtliche Gleichheitssatz beachtet", fügt Wieland hinzu.
Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza weist sogar darauf hin, dass es für die Ausstattung ehemaliger Kanzlerinnen oder Präsidentinnen generell keine rechtliche Grundlage gebe.
Der Haushaltausschuss des Bundestages hatte am Donnerstag einem Antrag der Ampel-Parteien zugestimmt, der vorsieht, Schröder einen Teil seiner Ausstattung zu streichen. Dies betrifft insbesondere dessen Hauptstadtbüro und die dortigen Angestellten. Die Union hatte noch weitere Streichungen gefordert. Am Freitag hat der "Spiegel" berichtet, dass Schröder die Entscheidung juristisch prüfen lassen will.
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