Hans Leyendecker erreicht juristischen Teilerfolg im Streit mit dem “Spiegel”.

Spiegel und Hans Leyendecker einigen sich außergerichtlich in fünf von sieben Punkten, in denen der Journalist Unterlassung verlangt hatte. Der "Spiegel" veröffentlicht nun eine neue Version seines Berichts zur RAF-Titelgeschichte von 1993, die "Ergänzungen aus den Stellungnahmen" Leyendeckers enthält. Das Magazin bleibt aber bei seiner grundsätzlichen Einschätzung, dass es unwahrscheinlich sei, dass Leyendecker damals einen Zeugen persönlich getroffen habe.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)