Herbert Grönemeyer erlangt vor Gericht einen weiteren Sieg im Hinblick auf eine vermeintlich handgreifliche Auseinandersetzung mit einem Fotografen 2014. Das Landgericht Köln untersagt Springer, Bauer und der "Bunten" weitere Berichterstattung über den Vorfall. Die "Bunte" muss zudem eine Richtigstellung drucken.
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