Hipp darf nicht mit irreführender Aussage für Kindermilch werben.

Vitamin-Überdosis: Das OLG München verbietet dem Baby­nahrungs­hersteller Hipp irre­führende Werbung für seine Kinder­milch. Hipp hatte mit der Aussage geworben: "Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener." Erst im Klein­gedruckten wird klar, dass sich dies auf den Bedarf pro Kilo­gramm Körper­gewicht bezieht. Geklagt hatte der Verbraucher­zentrale-Bundes­verband, nach dessen Information Hipp die umstrittene Aussage auf seiner Website bereits entfernt habe.
rp-online.de , vzbv.de