Vitamin-Überdosis: Das OLG München verbietet dem Babynahrungshersteller Hipp irreführende Werbung für seine Kindermilch. Hipp hatte mit der Aussage geworben: "Darum benötigt Ihr Kind 7x mehr Vitamin D als ein Erwachsener." Erst im Kleingedruckten wird klar, dass sich dies auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht bezieht. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale-Bundesverband, nach dessen Information Hipp die umstrittene Aussage auf seiner Website bereits entfernt habe.
rp-online.de , vzbv.de