Hör-Tipp: Die Rechtssprechung zu Corona-Maßnahmen wie dem Beherbergungsverbot oder einer Sperrstunde für die Gastronomie kann in Deutschland nicht einheitlich ausfallen, erklärt Robert Seegmüller, der Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter*innen. Die Fälle seien, anders als es in den Medien den Anschein erwecke, nie ganz gleich, da sie jeweils Landesverordnungen behandeln. Für bundeseinheitliche Entscheidungen in einer höheren Instanz müsste der Gesetzgeber im Infektionsschutzgesetz konkrete Vorgaben für z.B. ein Beherbergungsverbot machen.
deutschlandfunk.de (10-Min-Audio, auch als Text)