Influencer-Agentur muss für Kennzeichnungs-Verstöße aufkommen.

Volle Haftung: Eine Agentur muss für Kennzeichnungs-Verstöße aufkommen, weil sie im Impressum einer Influencerin steht, entscheidet das Kölner Landgericht. Die Frau hatte Werbung auf Social Media nicht korrekt gekennzeichnet. Damit sie nicht ihre private Adresse im Impressum veröffentlichen muss, hat sie stattdessen ihre Agentur dort aufgeführt.
onlinemarketing.de