Schleichwerbung: Die Landesmedienanstalten sehen keinen Anlass für strengere Regeln bei Influencer-Marketing in sozialen Netzwerken. Die rechtliche Grundlage sei längst vorhanden, u.a. mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sagt Cornelia Holsten, Direktorin der Bremer Medienanstalt. Der Markt kontrolliere sich selbst ganz gut.
horizont.net