Influencerin Pamela Reif unterliegt vor Gericht.

Schleichwerbung: Influencerin Pamela Reif muss auch Instagram-Beiträge als Werbung kennzeichnen, für die sie kein Geld erhält, entscheidet das Oberlandesgericht Karlsruhe. Das Urteil betrifft alls Posts mit Tags von Markenherstellern. Per Revision kann der Fall vor den Bundesgerichtshof gehen, der ein Grundsatzurteil fällen könnte. Anders als Reif bekam Cathy Hummels in einem ähnlichen Prozess im Juni vom OLG München Recht.
wuv.de, turi2.de (Background)