Jameda muss Ärzte-Profile unter bestimmten Umständen löschen.

Jameda, das Online-Bewertungsportal, muss die Profile von Ärzten unter bestimmten Umständen löschen, urteilt das Landgericht München I. Drei Mediziner hatten geklagt und verlangt, dass ihre Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt wurden, von dem Portal entfernt werden. Das Anlegen von Bewertungsprofilen ohne die Zustimmung der Bewerteten ist laut Gericht unproblematisch, entscheidend sei die Ausgestaltung der Profile.
spiegel.de