BGH-Urteil: Jameda ist kein neutrales Ärzteportal.


Diagnose? Werbekrank: Jameda muss die Daten einer Hautärztin löschen, die gegen ihren Willen in Burdas Ärzte-Bewertungsportal vertreten ist, entscheidet der Bundesgerichtshof. Das Grundrecht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung überwiege das Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit. Die Vorinstanzen hatten anders entschieden.

Für die Richter ist ausschlaggebend, dass Jameda mit seinen aktuellen Werbemöglichkeiten die bei Bewertungsportalen gebotene Neutralität nicht gewährleistet. Denn auf den Profilen von Ärzten, die nichts bezahlen, sehen Nutzer Werbe-Einblendungen konkurrierender, zahlender Ärzte in der Nähe. Die Entscheidung der Richter könnte auch andere Bewertungsportale betreffen, die mit ähnlichen Modellen arbeiten.

Jameda will die Profile konkurrierender Ärzte künftig nicht mehr anzeigen, das Portal sieht damit auch keinen Löschgrund mehr.
sueddeutsche.de, n-tv.de

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