Jens Spahn muss Berichterstattung über seine Villa dulden.

Braucht dickes Fell: Gesundheitsminister Jens Spahn muss sich "eine kritische Berichterstattung über seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse gefallen lassen", urteilt das Oberlandesgericht Hamburg. Als profilierter Politiker gelten für Spahn laut Gericht andere Maßstäbe als für Privatpersonen. Spahn hatte sich gegen Berichte des "Tagesspiegels" über seinen Kauf einer 4-Mio-Euro-Villa gewehrt. Das OLG widerlegt damit ein früheres Gerichtsurteil, das die Berichterstattung als unrechtmäßig eingestuft hatte. Spahn muss nun auch die Prozesskosten tragen.
faz.net, bild.de, turi2.de (Background)