Rote Karte: Der Fußballspieler Jérôme Boateng darf nicht mehr behaupten, seine Ex-Partnerin Kasia Lenhardt hätte Lügen über ihn verbreitet, urteilt das Berliner Landgericht und gibt damit der Mutter des verstorbenen Models in einem von sechs Punkten recht. Die übrigen beklagten Aussagen beanstandet das Gericht nicht; die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus. Der Fall ist der Erste, bei dem ein Gericht über die postmortale Geltung des Persönlichkeitsrechts einer jungen Person entscheidet.
Lenhardt hatte ihrem Ex-Partner vorgeworfen, sie geschlagen zu haben, worauf dieser in einem Interview mit der "Bild"-Zeitung ihre Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen und ihr unter anderem Alkoholismus und Erpressung vorgeworfen hatte. Eine Woche später hatte sie sich das Leben genommen. Boateng gibt an, das Interview zu bedauern. Der Presserat hatte "Bild" dafür gleich doppelt gerügt.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)