Bleibt geheim: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnt die Klage einer Journalistin auf die Herausgabe von Akten des Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl ab. Demnach gibt es keinen Anspruch auf die Wiederbeschaffung der Dokumente, die laut Klägerin womöglich im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter sind. Zudem sei ein entsprechender Antrag der Journalistin beim Kanzleramt zu umfangreich gewesen. Die Klägerin wollte Akten aus Kohls Kanzlerschaft einsehen, das Kanzleramt gab jedoch nur einige Dokumente heraus. Von den anderen Unterlagen wisse man nichts. Dass die Akten bei Kohl zuhause gelandet sind, verneint Kohl-Richter. Die Anwältin der Journalistin bezeichnet die Entscheidung als starke Einschränkung des Informationszugangs und kündigt eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an. (Foto: Uwe Anspach / dpa / Picture Alliance)
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