Journalistin scheitert mit Klage auf Herausgabe von Kohl-Akten.

Bleibt geheim: Das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig lehnt die Klage einer Journalistin auf die Herausgabe von Akten des Ex-Bundes­kanzlers Helmut Kohl ab. Demnach gibt es keinen Anspruch auf die Wieder­beschaffung der Dokumente, die laut Klägerin womöglich im Besitz der Witwe Maike Kohl-Richter sind. Zudem sei ein entsprechender Antrag der Journalistin beim Kanzler­amt zu umfangreich gewesen. Die Klägerin wollte Akten aus Kohls Kanzler­schaft einsehen, das Kanzler­amt gab jedoch nur einige Dokumente heraus. Von den anderen Unterlagen wisse man nichts. Dass die Akten bei Kohl zuhause gelandet sind, verneint Kohl-Richter. Die Anwältin der Journalistin bezeichnet die Entscheidung als starke Einschränkung des Informations­zugangs und kündigt eine Verfassungs­beschwerde in Karlsruhe an. (Foto: Uwe Anspach / dpa / Picture Alliance)
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