Journalistinnen müssen “erhebliche Anstrengungen” unternehmen, um an Stellungnahme zu kommen.

BundesgerichtshofSchlechte Presse: Medien müssen "erhebliche Anstrengungen" unternehmen, damit Betroffene die Möglichkeit bekommen, sich bei Strafverdacht zu äußern, entscheidet der Bundesgerichtshof. Hintergrund ist eine Meldung des "Spiegels" von 2017, dass der ehemalige VW-Manager Wolfgang Hatz in U-Haft sei. Das Magazin hatte keine Stellungnahme von Hatz darin aufgenommen, weil er kurzfristig nicht erreichbar gewesen sei. Laut BGH wiegen in diesem Fall Hatz‘ Persönlichkeitsrechte schwerer als die Pressefreiheit und damit auch Sorgfalt vor Schnelligkeit.
juve.de, twitter.com/Ralf_Hoecker