Julian Reichelt erwirkt einstweilige Verfügung gegen “Vögeln, fördern, feuern”-Artikel des “Spiegel”.

Vorerst ausgevögelt: Das Landgericht Hamburg untersagt dem "Spiegel" per einstweiliger Verfügung die Weiterverbreitung der Verdachtsberichterstattung gegen Julian Reichelt. Im Artikel "Vögeln, fördern, feuern" ging es um das Compliance-Verfahren gegen Julian Reichelt, der "Bild"-Chefredakteur ging rechtlich dagegen vor. In dem Artikel sind laut Gericht die Grundsätze der zulässigen Verdachtsberichterstattung nicht eingehalten worden. Es sei davon auszugehen, dass Reichelt keine ausreichende Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen habe. Genau das hatte Reichelt moniert. Der "Spiegel" kann Widerspruch gegen den Beschluss einlegen. Reichelt ist nach Ende des Compliance-Verfahrens, in dem es um Vorwürfe des Machtmissbrauchs ging, auf seinen Posten zurückgekehrt.
welt.de, mopo.de, turi2.de (Background)