Julian Reichelt verliert erneut vor Gericht.

Reicht's jetzt? "Nius"-Posterboy Julian Reichelt kassiert in seinem laufenden Rechts­streit mit einer trans Frau erneut eine Nieder­lage. Das OLG Frankfurt am Main entscheidet, dass der Begriff "Transe" "ausschließlich eine abwertende Bedeutung" habe. Ein entsprechender Unter­lassungs­anspruch des Land­gerichts Frankfurt ist damit bestätigt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Reichelt hatte, nachdem die Frau in einem anderen Fall auf Unterlassungs­ansprüche verzichtete, einen Artikel mit der Überschrift gepostet: "Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein."
tagesschau.de, turi2.de (Background)