Reicht's jetzt? "Nius"-Posterboy Julian Reichelt kassiert in seinem laufenden Rechtsstreit mit einer trans Frau erneut eine Niederlage. Das OLG Frankfurt am Main entscheidet, dass der Begriff "Transe" "ausschließlich eine abwertende Bedeutung" habe. Ein entsprechender Unterlassungsanspruch des Landgerichts Frankfurt ist damit bestätigt. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Reichelt hatte, nachdem die Frau in einem anderen Fall auf Unterlassungsansprüche verzichtete, einen Artikel mit der Überschrift gepostet: "Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe zieht den Schwanz ein."
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