Presse vs Staat: Die "Junge Welt" klagt gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht seit 1998. Der Verlag 8. Mai sieht in der Beobachtung durch die Regierung eine "Kriminalisierung seiner Presseerzeugnisse" und einen "Angriff auf seine Grundrechte". Zudem nennt er "erhebliche Nachteile im Wettbewerb", etwa durch Werbeboykotte oder die Sperrung der Webseite. Mit einer einstweiligen Verfügung will der Verlag die weitere Verbreitung der entsprechenden Passagen im Bericht bis zum Gerichtsurteil verhindern.
Der Verfassungsschutz verletzt "in unverantwortlicher Weise das Grundgesetz, indem die Tageszeitung massiv in der Ausübung ihrer demokratischen Rechte behindert", schreibt Chefredakteur Stefan Huth.
Im Verfassungsschutzbericht von 2020 heißt es, die "Junge Welt" erkläre sich nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Einige Redakteurinnen und Autorinnen rechnet der Bericht dem linksextremistischen Spektrum zu.
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