Justizministerin Barley will der Abmahn-Industrie das Geschäft vermiesen.


Abmahnung für Abmahner: Bundesjustizministerin Katarina Barley hat den im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgelegt, berichtet die "Süddeutsche Zeitung". Damit will sie "dem Geschäftsmodell der Abmahn-Industrie" die Grundlage entziehen. Der Entwurf sieht u.a. vor, dass der mögliche Streitwert bei "unerheblichen Verstößen" auf 1.000 Euro gedeckelt - und damit auch für Anwälte uninteressanter wird. Außerdem sollen Abmahner den Gerichtsstand nicht mehr frei wählen dürfen, zuständig ist das Gericht im Bezirk des Abgemahnten.

Spezialisierte Anwaltskanzleien haben es sich zum Geschäft gemacht, massenhaft kleine Händler abzumahnen, auch wenn ihre Internetseiten nur marginale Fehler aufweisen, etwa ein falscher Link oder ein Fehler im Impressum. Immer öfter mahnen auch zwielichtige Verbände Unternehmen ab. Dabei bleibt häufig unklar, ob der Verband wirklich echte Wettbewerber des Abgemahnten vertritt. Einen neuen Angriffspunkt gibt die Ende Mai eingeführte EU-Datenschutzverordnung. Doch entgegen der Befürchtungen ist die große Abmahnwelle bisher ausgeblieben. (Fotos: Kay Nietfeld/dpa, picture alliance / Klaus Ohlenschläger; Montage: turi2)
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