Kabinett nickt ermäßigte Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte ab.

Digital umgesteuert: Das Bundeskabinett hat heute das Jahressteuergesetz abgenickt - und damit auch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf digitale Presseprodukte. Die Überraschung hält sich in Grenzen, weil die Bundesregierung damit nur eine EU-Richtlinie umsetzt. Die Änderung macht Verlagen von Zeitschriften und Zeitungen das leben leichter, das Versteuern von Kombiprodukten auf Print-Abo und Digitalausgabe sorgt bisher für Medienmanager-Migränen.
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