Abgewiesen: Ein Mann, der sich gegen die Zahlung von Rundfunkbeiträgen wehrt, scheitert mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht – aus formalen Gründen, wie es heißt. Neu vorgebrachte Aspekte hätten zunächst im Vorfeld Verwaltungsgerichte klären müssen. Der Kläger weigerte sich, Beiträge für 2014 und 2015 zu leisten, weil die MDR-Aufsichtsgremien aus seiner Sicht nicht transparent und nicht staatsfern genug seien.
stern.de