Karlsruhe weist Verfassungsbeschwerde gegen Rundfunkbeitrag ab.


Abgewiesen: Ein Mann, der sich gegen die Zahlung von Rundfunk­beiträgen wehrt, scheitert mit einer Verfassungs­beschwerde vor dem Bundes­ver­fassungs­gericht – aus formalen Gründen, wie es heißt. Neu vorge­brachte Aspekte hätten zunächst im Vorfeld Verwalt­ungs­gerichte klären müssen. Der Kläger weigerte sich, Beiträge für 2014 und 2015 zu leisten, weil die MDR-Aufsichts­gremien aus seiner Sicht nicht transparent und nicht staatsfern genug seien.
stern.de