Kartellamt genehmigt Anzeigen-Joint-Venture von “FAZ” und “SZ”.

Frankfurter Allgemeine Zeitung und "Süddeutsche Zeitung" bekommen den Segen des Bundeskartellamts für die Gründung ihres Joint Ventures in Sachen Anzeigenvermarktung. Grund für den positiven Bescheid ist u.a., dass beide Häuser auch in Zukunft "keine überragende Marktstellung erlangen werden und es bei den Rubrikenanzeigen – wie Stellen- und Immobilienanzeigen – starken Wettbewerbsdruck durch entsprechende Onlineangebote gibt". Mit der Vermarktung starten dürfen "FAZ" und "SZ" aber noch nicht - hier dauert die kartellrechtliche Prüfung noch an.
horizont.net