Booking.com, größtes Hotel-Buchungsportal in Deutschland, muss künftig auf Bestpreisklauseln in Verträgen mit Hoteliers verzichten. Das Kartellamt untersagt nach HRS auch booking.com, Hotelbetreiber zu verpflichten, nur die besten Konditionen auf der Plattform anzubieten. Gegen das dritte große Portal Expedia läuft ebenfalls ein Verfahren.
"Süddeutsche Zeitung", S. 1, wiwo.de (Überblick)